Wer seinen Immobilienkauf finanziert hat und dies durch einen Bausparvertrag realisierte, der sollte diesen Artikel genau lesen. Es ist dazu ein richtungsweisendes Urteil gefallen.
Der Bundesgerichtshof hat den Konsumenten Recht gegeben. Schon länger gilt: Banken dürfen für Konsumentenkredite, zum Beispiel bei der Finanzierung einer Immobilie, keine Bearbeitungsgebühren erheben. Dies gilt nun auch für die Auszahlung von Darlehen aus Bausparverträgen, um die Nutzer dieser nicht zu benachteiligen. (Urteil des Bundesgerichtshof – Aktenzeichen Az.: XI ZR 552/15) Bei der nun anstehenden Rückforderung müssen Sie schnell sein und im Vorfeld die Verjährungsfristen genau prüfen.
Die Bausparkassen haben bis zu zwei Prozent der Bausparsumme kassiert. Da es sich dabei um interne Kosten für den Verwaltungsaufwand handelt, dürfen diese nicht an den Verbraucher weitergeben werden.
Wer für die Auszahlung seines Darlehens eine Bearbeitungsgebühr gezahlt hat, muss die Verjährungsfristen kennen. Welche Frist gilt dabei für Sie?
Wir prüfen es für Sie. Anruf genügt.