Verbraucher können nach BGH-Urteil auf mehr Geld hoffen

Prinzipiell sind alle Lebensversicherungen, die zwischen dem 01.01.1991 und dem 30.06.2010 abgeschlossen wurden, betroffen.

Auch bereits gekündigte Lebensversicherungen können rückabgewickelt werden.

Zur Überprüfung und Geltendmachung der Ansprüche ist die Vorlage der relevanten Unterlagen notwendig (Antrag, Begleitschreiben und ursprünglicher Versicherungsschein).

Zur Berechnung der Ansprüche ist der gesamte Beitragsverlauf korrekt mitzuteilen. Ansonsten können die Ansprüche der Höhe nach nicht berechnet werden.

 

Prinzipiell sind alle Lebens- und Rentenversicherungen rückabwickelbar. Darunter fallen auch alle steuerbegünstigten Versicherungen (Riesterrente, Rürup-Rente und evtl. auch betriebliche Altersvorsorge-Versicherungen).

 

Auch Versicherungen von ausländischen Lebensversicherern können rückabgewickelt werden, wenn deutsches Recht anwendbar ist.

 

 

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